Kosmetikverordnung – Gesetze für sichere Kosmetikprodukte

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Diverse Inhaltsstoffe in Kosmetika führen immer wieder zu kontroversen Diskussionen über die Gefährdung der Gesundheit. In der Schweiz und der EU gilt aber grundsätzlich, dass nur sichere Kosmetikprodukte auf den Markt gebracht werden dürfen. Um dies zu gewährleisten hat die Schweiz 2017 die Kosmetikverordnung der EU übernommen und wird auch deren ständige Anpassung an die neuesten Erkenntnisse jeweils übernehmen.

Gesetze werden oft als gesellschaftliches Hindernis betrachtet. Sie gelten als unnötig kompliziert und bürokratisch und schränken angeblich die Freiheit ein. Dabei sind Gesetze nichts anderes als Spielregeln, die erst dann nötig werden, wenn sich jemand aus eigenem Antrieb einen Vorteil auf fremde Kosten verschaffen will. Ein gutes Beispiel für eine notwendige und sinnvolle Gesetzgebung ist die europäische Kosmetikverordnung, die seit 2010 in Kraft ist. Das oberste Ziel ist in Artikel 3 angegeben:

„Die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel müssen bei normaler oder ver­nünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein.“

Die Verantwortung liegt beim Hersteller

Um dieses Ziel zu erreichen, enthält diese Verordnung zahlreiche Vorschriften. Deren Einhaltung liegt in der Verantwortung derjenigen, die ein Kosmetikprodukt auf den Markt bringen. Eine flächendeckende, administrativ aufwendige Kontrolle wie bei Medikamenten gibt es nicht. Das minimiert die notwendige Bürokratie und sorgt für grösstmögliche Flexibilität.

Natürlich entwickelt sich die Wissenschaft weiter. Es gibt immer wieder neue Erkenntnisse über Stoffe, die in Kosmetika verwendet werden. Verschiedene Expertengremien der EU sowie die einzelnen EU-Staaten sorgen dann für die notwendigen Anpassungen. Dadurch bleibt die Verordnung stets aktuell, und bisher unbekannte Gefahren für Verbraucher gehen nicht vergessen.

Kaum Nebenwirkungen dank Herstellungsrichtlinien

Das genannte Ziel wird in überzeugender Weise erreicht: Seit Jahren gibt es gemäss der Statistik des deutschen Industrieverbandes Körperpflege und Waschmittel (IKW) lediglich knapp 1 Nebenwirkung pro Million verkaufter Kosmetikprodukte. Und das sind nur eher harmlose Hautreizungen oder allergische Reaktionen. Todesfälle durch sinnvoll angewendete Kosmetikprodukte gab es in der EU noch nie.

Gesetzgebungen nun auch für die Schweiz übernommen

Das hat auch die Schweiz überzeugt. In ihrer neuen, seit Mai 2017 geltenden Kosmetikgesetzgebungen sind die EU-Regeln fast unverändert übernommen worden. Bei der Weiterentwicklung dieser Gesetze verlässt sich die Schweiz zudem weitgehend auf die Expertise der EU.

Wer mehr über die Kosmetikverordnung der Schweiz und ihrer Unterschiede zur EU-Verordnung erfahren will, ist herzlich zur LMC Kosmetik-Tagung am 1. Februar 2018 nach Stuttgart eingeladen. Man kann dort selbstverständlich auch andere wichtige Themen mit Kolleginnen und Kollegen diskutieren.

Mehr zum Thema Schweizer Kosmetikgesetzgebung können Sie auf der Seite des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen / Kosmetika nachlesen.